Rechtsanwälte

seit 1990

Ihr Fachmann für

Medizinrecht

Ihre Rechte und Pflichten als Mediziner und Patient werden durch das Medizinrecht geregelt. Werden diese verletzt, z. B. durch einen Behandlungsfehler oder gibt es Probleme mit der Versicherung, wegen der notwendigen Beweisführung und Dokumentation, hilft Ihnen unser Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Matthias Fertig, bei der Einschätzung, ob Ansprüche geltend gemacht werden können und wie hoch Ihre Erfolgschancen auf ein Schmerzensgeld sind.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen oder der Durchsetzung höherer Anspruchssummen.